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Der Bund fördert auch in 2022 die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung

Eingetragene Vereine können jetzt Förderung beantragen!

Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet, da sie von den Ricken in Wiesen und Futteranbauflächen abgelegt werden und sich bei Gefahr des anrückenden Mähwerks instinktiv ducken. Damit fallen die Rehkitze den Mäharbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden.

Ab dem 25. Juli 2022 können eingetragene Vereine, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, Fördermittel für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bei der BLE beantragen.

Insgesamt stellt das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) drei Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung von geeigneten Drohnen zu unterstützen, mit denen zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen vor der Mahd insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um sie vor dem Mähtod zu retten und so zum Tierschutz beizutragen.

Näheres beschreibt und regelt die Richtlinie des BMEL zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung vom 2. März 2021.

Voraussetzungen

Auf Grundlage der Förderrichtlinie können berechtigte Vereine die Förderung von bis zu zwei Drohnen beantragen, die mit jeweils maximal 4.000 Euro gefördert beziehungsweise maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden können.

Als technische Mindestanforderungen an die Drohnen gilt die Ausstattung mit einer Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten und eine Home-Return Funktion. Auch die Anschaffung des Steuerungsgeräts, bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportbehältnis sind förderfähig.

Kosten für die Einweisung in das Gerät sowie Schulungen, die Kosten für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen oder erforderliche Betriebsmittel sowie die Erlangung eines Drohnenführerscheins/ Fluglizenz sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig -mit einem ersten Antrag wird über die Förderungsfähigkeit entschieden, anschließend kann ein Antrag auf Auszahlung gestellt werden.

Anträge auf Teilnahme an der Fördermaßnahme (erste Stufe) können ab sofort und bis zum 1. September 2022 hier (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html) gestellt werden.

Bild: Sophie Linckersdorff - iStock/ Getty Images Plus via Getty Images

TD
18.08.2022

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