Bank: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE47 3705 0198 1934 9865 12 BIC: COLSDE33XXX
Bank: Banca March IBAN: ES93 0061 0038 2402 0569 0174 BIC: BMARES2M

Bußgeldspende

Bußgeldspende für das Tierwohl

Die Bußgeldspende als großer Gewinn zum Tierwohl in allen Belangen

Man kann sich als gemeinnützige Organisation bei den jeweiligen Gerichten in eine Wohltätigkeitsliste eintragen lassen. Wenn dann das Strafmaß eine Geldbuße ist, bestimmt der Richter oder der „Verurteilte“ an welche der gemeinnützigen Organisationen von der Liste gezahlt werden muss. Ist man entsprechend über Staatsanwälte etc. vernetzet, kann hier so einiges für den Tierschutz rumkommen.

Ihre Spenden Hinweis für Geldbußen-Zahler:
Es handelt sich bei Geldbußen NICHT um eine Spende. Sie können diese Zahlungen, auch wenn sie an einen gemeinnützigen Verein gerichtet sind, nicht steuerlich absetzen. Wir dürfen hierfür keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Wir sind den Staatsanwaltschaften, Gerichten und Finanzämtern gegenüber verpflichtet Meldung über Zahlungseingänge, Säumnisse etc. zu machen.

Kontakt

Bei Fragen oder dem Wunsch zu helfen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen! 
Wir freuen uns jederzeit über Ihre Hilfe!

Adresse

Herbert und Maria Welter
Tierschutzstiftung
Am Weiher 13
D-53229 Bonn

Kontaktformular

Kontaktformular

Bereit zu helfen?

Wir und die Tiere freuen uns über jede Hilfe! Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
Jetzt Helfen
searchexclamation-circlephone-squareenvelope linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram