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Verbrauchsstiftung

Informationen zur Verbrauchsstiftung

Grundsätzlich ist eine Stiftung darauf ausgelegt, ewig zu bestehen. Es gibt daher Stiftungen, die bereits viele hundert Jahre alt sind. Die Zwecke einer Stiftung werden typischerweise lediglich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens verwirklicht.

Neuerdings haben sich die Landesstiftungsgesetze allerdings auch sogenannten Verbrauchsstiftungen geöffnet. Dies sind Stiftungen, die nicht nur aus ihren Erträgen heraus tätig werden, sondern über die Jahre auch ihr Kapital selbst verbrauchen. Das Resultat: Nach einer gewissen Lebensdauer wird eine Verbrauchsstiftung mangels Vermögens wieder aufgelöst.

 

Welche Formen der Verbrauchsstiftung gibt es?

Die Verbrauchsstiftung zeichnet sich dadurch aus, dass sie – anders als die „normale“ Stiftung – ihr Vermögen komplett verwenden, d. h. ihren Vermögensstock verbrauchen  und ausschütten, darf. Bei der Verbrauchsstiftung werden generell zwei Arten unterschieden:

  • Zeitbefristete Verbrauchsstiftung: Diese Stiftung ist nur auf eine gewisse Zeit angelegt, innerhalb derer sie ihr gesamtes Vermögen für den Stiftungszweck zu verwenden hat (Stiftung auf Zeit).
  • Zweckbefristete Verbrauchsstiftung: Diese Stiftung endet mit dem Eintritt der Unmöglichkeit der Zweckerfüllung.

Beide Formen müssen ihr Vermögen innerhalb ihrer Lebensdauer verbrauchen. Für beide gilt zudem, dass sie eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren haben sollten.

 

Wie verbraucht eine Verbrauchsstiftung ihre Mittel?

Eine Verbrauchsstiftung muss in der Satzung festlegen, wie sie ihre Mittel verbraucht. Das kann entweder dadurch erfolgen, dass angegeben wird, bis zu welchem exakten Zeitpunkt die Mittel aufgebraucht sein müssen (z. B. 01.01.2027). In diesem Fall ist der Verbrauch jährlich variabel gestaltbar. Alternativ kann auch festgelegt werden, dass jährlich ein bestimmter Betrag oder ein Prozentsatz der Mittel für die Zwecke der Stiftung verwendet werden muss.

 

Wie genau endet eine Verbrauchsstiftung?

Eine Verbrauchsstiftung endet in der Regel nicht „von selbst“. Tatsächlich ist es so, dass eine Stiftung nur dann durch Zeitablauf aufgelöst werden kann, wenn die Stiftungsaufsicht dies in der Anerkennungsurkunde auch entsprechend vermerkt. Andernfalls muss die Aufhebung der Stiftung bei der Stiftungsaufsicht beantragt werden. Hierbei haben die Organe der Stiftung (in der Regel der Vorstand) der Aufsicht alle nötigen Angaben zu machen.

 

Für wen/was eignet sich die Verbrauchsstiftung?

Eine Verbrauchsstiftung eignet sich z. B. für jemanden, der zeitlich begrenzt einen bestimmten Zweck verfolgen möchte.

Ob eine solche Verbrauchsstiftung gewünscht ist, in welchem Bundesland dieser Stiftungstyp seinen Sitz haben sollte und welche steuerlichen Konsequenzen sich für Verbrauchsstiftungen und den Stifter ergeben, ist eine Frage des Einzelfalls.

Gerne beraten wir Sie ausführlich und unverbindlich in Zusammenarbeit mit unseren Anwälte für Stiftungsrecht zu den Möglichkeiten der Verbrauchsstiftung.

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