Man kann sich als gemeinnützige Organisation bei den jeweiligen Gerichten in eine Wohltätigkeitsliste eintragen lassen. Wenn dann das Strafmaß eine Geldbuße ist, bestimmt der Richter oder der „Verurteilte“ an welche der gemeinnützigen Organisationen von der Liste gezahlt werden muss. Ist man entsprechend über Staatsanwälte etc. vernetzet, kann hier so einiges für den Tierschutz rumkommen.