Bank: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE47 3705 0198 1934 9865 12 BIC: COLSDE33XXX
Bank: Banca March IBAN: ES93 0061 0038 2402 0569 0174 BIC: BMARES2M

Zustiftung

Informationen zum Thema Zustiftung

Unter einer Zustiftung versteht man eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung. Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen (z. B. Immobilien) bestehen.

Die meisten Stiftungen nehmen auch Spenden an. Im Gegensatz zu Zustiftungen, die den Grundstock der Stiftung erhöhen, müssen Spenden von den Stiftungen zeitnah für den Stiftungszweck verwendet werden.

Für Spenden und Zustiftungen an rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen gibt es, im Gegensatz zu Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug. Mit dem Gesetz zur weiteren Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, das zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurde der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen angehoben.

Gemäß § 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG § 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG § 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG besteht die Möglichkeit, Zuwendungen in den Grundstock einer gemeinnützigen Stiftung zu leisten und diese Zuwendung steuerlich geltend zu machen. Hierfür gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt.

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